Neues Jahr – neue Vorschriften

Zum Jahresbeginn 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten, das das Recycling sowie die Vermeidung von Verpackungsabfällen in Deutschland fördern soll.

Für die Verbraucher wird das neue Gesetz vor allem dadurch spürbar, dass sie im Supermarkt oder am Kiosk künftig für noch mehr Getränke Pfand bezahlen müssen. Waren bislang etwa Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure in Einwegverpackungen von der Pfandpflicht ausgenommen, so wird jetzt auch dafür ein Pfand von 25 Cent fällig – auch auf Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent. Beispielsweise auch für Vanillemilch und einige Energydrinks gelte ab Januar ein Pfand, erklärten Verbraucherzentralen. Auf Säfte und Wein ist weiterhin kein Pfand fällig.

Einzelhändler müssen zudem mit deutlich sichtbaren Hinweisschildern darüber informieren, ob die angebotenen Getränke in Einweg- oder Mehrwegverpackungen abgefüllt sind. Das soll mehr Verbraucher veranlassen, zu den ökologisch vorteilhaften Mehrwegverpackungen zu greifen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erklärte: „Unser Ziel sind weniger Plastikverpackungen und mehr Recycling. Dafür brauchen wir alle Beteiligten – Hersteller, Handel und Verbraucher. Mit dem neuen Gesetz werden wir in Deutschland künftig deutlich mehr recyceln als bisher. Aber wir wollen auch überflüssiges Plastik vermeiden: Besonders wichtig finde ich deshalb die neue Hinweispflicht zu Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen in Lebensmittelgeschäften. Das macht es den Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter, bewusst zu Mehrwegverpackungen zu greifen.“ Außerdem werden Hersteller bei den Lizenzentgelten belohnt, die recyclingfähige Verpackungen einsetzen und Rezyklate verwenden.  Das neue Gesetz sieht zusammengefasst unter anderem folgende Regelungen vor:

Verbesserung des Recyclings: Zukünftig müssen mehr Verpackungsabfälle recycelt werden. So steigt zum Beispiel die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von bisher 36 Prozent zunächst auf 58,5 Prozent.

Ökologischere Verpackungen: Die von Handel und Industrie finanzierten dualen Systeme müssen bei den Lizenzentgelten ökologische Aspekte stärker berücksichtigen. Wer Verpackungen einsetzt, die sich besser recyceln lassen oder die aus recyceltem Kunststoff bestehen, zahlt künftig weniger als der, der das nicht tut.

Förderung von Mehrwegverpackungen: Ab Jahresbeginn müssen alle Lebensmittelhändler klar kennzeichnen, ob es sich bei Getränkeverpackungen um Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt. Vorgeschrieben sind deutlich lesbare Schilder am Regal oder an anderer gut sichtbarer Stelle. Verstöße gegen die Hinweispflicht können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Ausweitung der Einweg-Pfandpflicht auf kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare wie zum Beispiel Apfelschorlen und auf Getränke mit einem hohen Anteil von Molke.

Kontrolle: Durch die Einrichtung einer Zentralen Stelle Verpackungsregister soll die Einhaltung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes besser kontrollierbar sein. „Dies sorgt für einen faireren Wettbewerb und dient ebenfalls der Vermeidung überflüssiger Verpackungsabfälle. Denn nur wer für die Entsorgung bezahlt, hat einen finanziellen Anreiz, auf Überflüssiges zu verzichten“, so die Ministerin.

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