Rund 2.000 Verstöße gegen das neue Verpackungsgesetz

Seit Anfang 2019 erhält und prüft die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) Daten zu den Verpackungsmengen der Hersteller und Entsorgungsmengen der Systeme. Dabei wurden bislang rund 2.000 Ordnungswidrigkeiten aufgedeckt.

Vierteljährlich bekommt die ZSVR alle Daten der Systeme (Entsorger) und zusätzlich Daten von den Inverkehrbringern von Verpackungen. Von Letzteren mussten die Großen am 15. Mai zudem die sogenannten Vollständigkeitserklärungen für das Jahr 2018 vorlegen, in denen die Jahresverpackungsmengen von Prüfern testiert werden. „Vielen Herstellern und Händlern scheint nach wie vor unklar zu sein“, so Gunda Rachut, Vorstand Zentrale Stelle Verpackungsregister, „dass wir diese Daten abgleichen und analysieren.“

Bei diesen Analysen stieß man in zirka 2.000 Fällen auf Ordnungswidrigkeiten, welche die ZSVR nach § 26 des Verpackungsgesetzes zusammen mit den Beweismaterialien an die Vollzugsbehörden übergab. Von dort drohen nun Bußgelder. Nicht ordnungsgemäßes Verhalten registrierte die ZSVR allerdings nicht nur auf Seiten der Verpflichteten. Auch bei der Arbeit der Prüfer bemängelte man Defizite bei der Umsetzung der Prüfrichtlinien.

Die Prüfung und Analyse der gemeldeten Daten sind mit der Übergabe der genannten Fälle an die Bundesländer jedoch keineswegs abgeschlossen. So würden noch Analysen für eine Vielzahl von weiteren Fällen laufen, heißt es, oder es würden Nachforschungen auf schriftlichem Weg weitergeführt. „Wir haben sowohl in unserem Anfrageportal als auch bei der Auswertung der uns vorliegenden Zahlen und Berichte feststellen müssen, dass das Unwissen zu den Pflichten hoch ist. Wir nehmen mit Befremden wahr, dass die Compliance im Bereich VerpackG ein relativ niedriges Niveau aufweist“, stellt Gunda Rachut fest.

 

 

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