Online-Händler müssen Verpackungen registrieren
Die Novelle des Verpackungsgesetzes erweitert den Kreis der registrierungspflichtigen Inverkehrbringer von Verpackungen. Die Registrierungspflicht gilt ab Juli 2022 für alle Arten von Verpackungen. Online-Marktplätze dürfen keine Waren von Herstellern mehr zulassen, die ihre Verpackungen nicht zuvor an einem System beteiligt haben.
Graue Farbeimer und blaue Pflanztöpfe, die zu 90 Prozent aus Rezyklat bestehen und voll recyclingfähig sind: Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), zeigte auf der mit dem Umweltbundesamt (UBA) gemeinsamen Pressekonferenz Beispiele, die zeigen, dass es bei der Wiederverwertbarkeit für Verpackungen erhebliche Fortschritte gegeben habe.
Die Recyclingmengen aus dem dualen System sind im Jahr 2020 erneut um 8,4 Prozent gestiegen. Die gesetzlichen Quoten wurden von den Systemen im Durchschnitt erreicht, erklärte Rachut. Die Grundlage dafür seien erhebliche Fortschritte bei recyclinggerecht gestalteten Verpackungen. Es gibt eine große Auswahl vollständig recyclingfähiger Verpackungen ohne Abstriche beim Produktschutz: Alle Formen, alle Materialien und für das Marketing eine Vielzahl von Ausgestaltungen. Verpackungen aus Monomaterial seien, was die Recyclingfähigkeit betreffe, immer noch Spitzenreiter.
Der Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs für Verpackungen hat viele Innovationen initiiert, lautete ein weiteres Fazit. „Das Marketing hat die ökologische Verpackung entdeckt. Ist es die recyclinggerechte Monoverpackung, die zudem Material spart, dann hat der Mindeststandard seine Wirkung erzielt. Wenn es ein schwer recycelbarer Materialverbund ist, der nur mit brauner Farbe ‚Öko‘ suggeriert, dann ist das in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft eine Sackgasse“, erklärte Gunda Rachut.
Neue Registrierungspflicht und Anforderungen für Marktplätze
Das Jahr 2021 stand zudem im Zeichen der Novelle des Verpackungsgesetzes. In der ersten Stufe der Umsetzung wurde im Verpackungsregister LUCID die Möglichkeit für ausländische Hersteller integriert, einen Bevollmächtigten in Deutschland einzusetzen. Dieser soll die Umsetzung der inhaltlichen Pflichten garantieren. Nach dem Vorbild des Elektrogesetzes (ElektroG) erhofft sich der Gesetzgeber eine deutliche Steigerung der gesetzeskonformen Umsetzung von ausländischen Herstellern. Zum 1. Juli 2022 tritt eine weitere Stufe der neuen Regelungen in Kraft: Die Vollregistrierung für alle Verpackungsarten und die Verantwortlichkeit für Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister. Ziel sei, dass niemand mehr in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen darf, der nicht registriert ist. Die Marktplätze müssen dies für ihre Anbieter sichern.
„Die Registrierungszahlen sind im Jahr 2021 deutlich gestiegen, vor allem aus China. Die erweiterten Pflichten setzen bei den bekannten Schwachstellen an: Ausländische Hersteller, Marktplätze und Trittbrettfahrer. Die erste Stufe zum 3. Juli 2021 haben wir mit einem Kraftakt pünktlich umgesetzt. Derzeit arbeiten wir daran, die Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2022 schlank umzusetzen, so dass die Hersteller möglichst bürokratiearm zeigen können, dass sie die Produktverantwortung für ihre Verpackungen ernst nehmen“, verdeutlichte Rachut die aktuellen Herausforderungen.
Es gelte jetzt, die Fortschritte des Verpackungsgesetzes zu sichern und auszubauen. Neue Verpackungsentwicklungen müssen in die Bewertung des Mindeststandards integriert werden. Die jährliche Überarbeitung habe sich bewährt, um die hohe Innovationskraft korrekt abzubilden. Weitere Entwicklungsmöglichkeiten werden sich durch die Evaluierung des Verpackungsgesetzes ergeben. „Die Richtung ist positiv: Das Verpackungsgesetz hat die notwendigen Entwicklungen angestoßen. Für die nicht vermeidbare Verpackung gibt es keine Entschuldigung mehr, sie nicht als zukünftige Ressource zu gestalten“, so Rachut.
Das Umweltbundesamt (UBA) appelliert an Unternehmen, ihre Verpackungen zu überprüfen und systematisch ökologisch zu optimieren. Auch müssten deutlich mehr Mehrwegangebote eingeführt werden – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie beim Versandhandel und Unterwegs-Verzehr. „Bei Verpackungsdesign und -entsorgung entscheidet sich in den nächsten Jahren, ob uns die Transformation zu einer echten Kreislaufwirtschaft gelingt. Wir müssen eine Trendumkehr beim weiter steigenden Verpackungsaufkommen schaffen. Die Vermeidung und hochwertige Kreislaufführung von Verpackungsmaterial muss zum Regelfall werden, um Klima und Ressourcen zu schonen“, so UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse. Das erfordert insbesondere, Verpackungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen, deutlich mehr Mehrweg zu nutzen sowie die Verpackungen hochgradig recyclingfähig zu gestalten und bei deren Produktion deutlich mehr Rezyklate einzusetzen.
UBA: Gute Recyclingquote
Die Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle privater Endverbraucher entwickeln sich laut UBA positiv: 50,5 Prozent der in gelben Tonnen und Säcken gesammelten Abfälle einschließlich der Fehlwürfe wurden im vergangenen Jahr dem Recycling zugeführt. Das Verpackungsgesetz erfordert mindestens 50 Prozent. Auch alle Quotenvorgaben für einzelne Verpackungsmaterialien wurden im Jahr 2020 von den dualen Systemen im Durchschnitt eingehalten und übertroffen. So gingen 93 Prozent der bei den Systemen beteiligten Eisenmetallverpackungen ins Recycling. Bei Kunststoffverpackungen wurden 60,6 Prozent werkstofflich verwertet. „Unsere Verpackungen werden zu sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen“, so Busse. Dennoch bestehe großer Handlungsbedarf, denn die gesetzlichen Anforderungen steigen im nächsten Jahr erneut. Dann müssen noch mehr Verpackungsabfälle in den Kreislauf zurückgeführt werden.
Nicht gut recyclingfähige Verpackungen sollten überall dort vom Markt verschwinden, wo es für die enthaltenen Waren andere Verpackungsoptionen gibt oder Verpackungen unnötig sind, sagte Bettina Rechenberg, Fachbereichsleiterin beim UBA.