Jedes Bonbon zählt
Auf Verpackungen von Süßwaren müssen Hersteller auch die Zahl der einzeln verpackten Süßigkeiten angeben– zum Beispiel eingewickelte Bonbons. Das hat am 9. März 2023 das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig entschieden.
Das BVG lehnte die Revision des Süßwarenunternehmens August Storck AG gegen ein Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts in Koblenz ab. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen hatte gegen den Süßwarenhersteller ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Behörde bemängelte, dass auf mehreren Produkten lediglich die Nettofüllmenge angegeben sei. Die Stückzahlangabe auf der Außenverpackung fehlte jedoch. Bei den Verpackungen handelt es sich um solche, in der sich mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten befinden.
Der Süßwarenproduzent hatte sich mit seiner Klage gegen das Ordnungswidrigkeitsverfahren gewehrt. Das Unternehmen wollte vom Gericht feststellen lassen, dass es nicht gegen die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verstößt, wenn es die Zahl der einzeln eingepackten Produkte auf den Verpackungen nicht zusätzlich angibt. Mit dieser Klage war es allerdings bereits in der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Koblenz erfolglos.
Das BVG erklärte: „Die Pflicht zur Angabe der Anzahl der in der Verpackung enthaltenen Stücke greift nicht unverhältnismäßig in die Grundrechte der Lebensmittelunternehmer ein. Die Angabe hat für die Verbraucherinnen und Verbraucher einen zusätzlichen Informationswert und fördert den durch die LMIV verfolgten Zweck, sie bei ihrer Kaufentscheidung in die Lage zu versetzen, das für ihre Bedürfnisse passende Lebensmittel auszuwählen. Durch diese Pflicht werden die Lebensmittelunternehmer nicht unangemessen belastet. Insbesondere ist es ihnen nach den zugrunde zu legenden Feststellungen des Berufungsgerichts auch angesichts produktionsbedingter Schwankungen des Gewichts der Einzelstücke möglich, Gesamtgewicht und Stückzahl so anzugeben, dass sie nicht gegen die Vorschriften über die maximal zulässigen Füllmengenabweichungen verstoßen.“