Eckes-Granini führt Pfand für Saftflaschen ein
Der Fruchtsafthersteller Eckes-Granini stellt bereits jetzt seine Marken auf die Pfandpflicht um – noch bevor ab Januar die gesetzliche Pflicht für Saft- und Nektarflaschen gilt.
Das neue Saftpfand für Fruchtsaftflaschen von Eckes-Granini soll branchenweit bis zu 45.000 Tonnen PET ins Pfandsystem bringen. Derzeit läuft noch eine „Übergangsfrist“. Mit der Umstellung kommt das Unternehmen der gesetzlichen Pfandpflicht zuvor: Zum 1. Januar 2022 wird das gesetzliche Saftpfand für Kunststoff-Einwegflaschen auch auf Säfte und Nektare ausgeweitet. Die Eckes-Granini Deutschland GmbH begrüßt ausdrücklich diese Änderung des Verpackungsgesetzes: „Die Erweiterung der Pfandpflicht auf Saft und Nektar ist ein längst überfälliger Schritt auf dem Weg zu geschlossenen Kreisläufen und nachhaltigeren Verpackungslösungen“, sagt Kay Fischer, Geschäftsführer der Eckes-Granini Deutschland GmbH. „Wir setzen uns als Unternehmen aktiv für Nachhaltigkeit ein und haben uns auch für das Saft-Pfand stark gemacht.“
Eckes-Granini stellt seine Marken bereits seit Juli sukzessive um: FruchtTiger hat zum 19. Juli den Anfang gemacht, es folgen granini im August und hohes C ab September. Mit Pfand-Hinweisen auf den Flaschen-Etiketten sowie Display- und Regal-Wobblern, die per QR-Code auf weitere Online-Informationen verlinken, informiert Eckes-Granini über die nachhaltige Neuigkeit und die schrittweise Integration der PET-Gebinde in das gelernte Pfandsystem. Vom 3. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 gilt eine „Übergangsfrist“, die bepfandete und unbepfandete Produkte nebeneinander erlaubt. Das bekannte DPG-Symbol auf dem Etikett hilft den Überblick zu behalten.