Folien-Hersteller schlagen Alarm
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister veröffentlicht jährlich einen „Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen.“ Dieser steht in der Kritik von Unternehmen wie Buergofol und Südpack, die Mehrschichtfolien-Verpackungen herstellen.
Mittelständische Unternehmen, die Mehrschichtfolien-Verpackungen mit funktionalen Polyamid-Schichten herstellen, fordern vom Umweltbundesamt, der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und der Bundesregierung eine andere Kennzeichnung von flexiblen Folien mit Polyamid-Schicht. In einem Brief kritisieren sie, dass der so genannte „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ die flexiblen Folien mit Polyamid-Schicht als recycling-unverträglich kennzeichnet. Damit werde der Eindruck erweckt, dass diese Folien nicht umweltfreundlich seien, kritisiert Dr. Franz Schleicher, Inhaber der Buergofol GmbH und Mitunterzeichner des Briefs, den das Unternehmen Südpack initiiert hat. „Eine einseitige Förderung der Recyclingfähigkeit ohne Berücksichtigung der gesamtökologischen Effekte greift ohne eine sinnvolle ökologische Lenkungswirkung tief in einen existierenden Markt ein. Damit werden die guten und richtigen Ziele des Verpackungsgesetzes durch das Setzen von Fehlanreizen für die Industrie ins Gegenteil verkehrt. Solche irreführenden Forderungen sind geschäftsschädigend, gefährden Arbeitsplätze und zerstören den innovativen Mittelstand“, heißt es in dem Brief. „Im Augenblick läuft alles gegen Folien mit Polyamid“, sagt Schleicher.
Gesamtökologische Vorteilhaftigkeit
Der Mindeststandard sollte die gesamtökologische Vorteilhaftigkeit der Verpackung und nicht allein die Recyclingfähigkeit berücksichtigen. Der Anteil von Polyamid in Lebensmittelverpackungen betrage lediglich 1,7 Prozent, schütze aber den überwiegenden Teil von Lebensmitteln wie Käse oder Wurst. Polyamid könne mit einem Gewichtsanteil von bis zu 5 Prozent im Polyolefin-Strom mechanisch recycelt werden. Aufgrund des kleinen Anteils des Polyamid am Abfallstrom werden diese Mehrschichtverpackungen jedoch nicht gesondert von den dualen Systemen aussortiert, sondern landen im Sortierrest und werden energetisch verwertet.
Zum Hintergrund: Laut gesetzlicher Regelung muss die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zum 1. September eines jeden Jahres im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt
einen „Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen“ veröffentlichen.
Adressaten sind die Systeme, die auf der Basis dieses Mindeststandards die Systembeteiligungsentgelte berechnen müssen. Diese sind wiederum verpflichtet, recyclinggerechte Verpackungen finanziell besserzustellen. „Die Bemessung des recyclinggerechten Designs in unserem Mindeststandard muss laut VerpackG auf der Basis der aktuellen Praxis der Sortierung und Verwertung geschehen. Sofern also aktuell Verpackungen nicht entsprechend aussortiert oder recycelt werden, dürfen sie nach dem Standard keinen entsprechenden Wertstoffanteil zugewiesen bekommen. Die Systeme können weitere Kriterien zur Bemessung des recyclinggerechten Designs heranziehen, da es sich um einen Mindeststandard handelt. Dies befindet jedoch außerhalb unseres Aufgabenbereichs. Weiterhin haben wir keine Aufgaben im Bereich der Bewertung oder Zulassung von konkreten Verpackungen“, erklärt die Stiftung auf Anfrage.
Matthias Fabian, des Leiter des Sachgebiets „Vollzug Verpackungsgesetz“ beim Umweltbundesamt, erklärt, dass der Mindeststandard allein die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen zum Gegenstand haben soll, die als Abfall typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen, im Regelfall über die Sammlung der dualen Systeme gesammelt und im Anschluss von den Systemen sortiert und verwertet werden. Die Recyclingfähigkeit sei dabei eine graduelle Eigenschaft, die nur für eine konkrete Verpackung als Ganzes bestimmt werden könne und unter den tatsächlichen Marktbedingungen für Verpackungsabfälle bestimmt werden müsse. Insofern komme es maßgeblich darauf an, dass für eine Verpackung in der Praxis geeignete Sortier- und Recyclingpfade bestehen, erklärt Fabian. Er betont: „Weitere Aspekte einer ökologischen Verpackungsgestaltung sind entsprechend der gesetzlichen Vorgabe nicht Gegenstand des Mindeststandards.“