EU-Studie zu Lebensmitteln: Keine schlechtere Ware in Osteuropa

Es gibt keinen Ost-West-Unterschied bei Marken-Lebensmitteln. Ein Drittel aller Lebensmittel in der EU hat jedoch die gleiche Verpackung, aber einen anderen Inhalt. Das erklärt die Europäische Kommission nach einer europaweiten Untersuchung von Lebensmittelprodukten.

Die Klagen aus Osteuropa über angeblich minderwertige Qualität von Marken-Lebensmitteln, von Fischstäbchen über Süßwaren bis hin zu Limonaden, reißen seit einigen Jahren nicht ab. Tibor Navracsics, EU-Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport und zuständig für die Gemeinsame Forschungsstelle, bestätigt dies: „Es gibt unter den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Wahrnehmung, dass von ihnen erworbene Marken-Lebensmittel sich von einschlägigen anderswo erhältlichen Produkten unterscheiden und – möglicherweise – schlechter sind.“ Die EU-Kommission hatte daher ihren wissenschaftlichen Dienst beauftragt, zu der objektiven Bewertung, wie verbreitet solche Unterschiede im Binnenmarkt sind, beizutragen. Die Bilanz fällt gemischt aus: „Zwar ist zu begrüßen, dass sich hinsichtlich der Zusammensetzung von Marken-Lebensmitteln keine Anzeichen für eine Kluft zwischen Ost und West feststellen ließen, doch erfüllt es mich mit Sorge, dass knapp ein Drittel der geprüften Produkte eine unterschiedliche Zusammensetzung aufwies, aber als identisch oder ähnlich vermarktet wurde“, so Navracsics. Analysiert wurden fast 1.400 Lebensmittel in 19 EU-Ländern. Die Stichprobe ist jedoch nicht repräsentativ für die große Vielfalt an Lebensmitteln auf dem EU-Markt.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • In den meisten Fällen entsprach die Zusammensetzung der Produktaufmachung: Bei 23 Prozent der Produkte waren sowohl die jeweilige Vorderseite der Verpackung als auch die Zusammensetzung identisch; bei 27 Prozent der Produkte wurde die je nach EU-Land unterschiedliche Zusammensetzung durch eine andere Packungsvorderseite signalisiert.
  • 9 Prozent der Produkte wurden als in der gesamten EU identisch angeboten, wiesen aber unterschiedliche Zusammensetzungen auf: Bei diesen Produkten sah die Packungsvorderseite gleich aus, während die Zusammensetzung nicht identisch war.
  • Weitere 22 Prozent der Produkte wiesen eine ähnliche Aufmachung, jedoch eine unterschiedliche Zusammensetzung auf: Bei diesen Produkten sah die Packungsvorderseite ähnlich aus, während die Zusammensetzung nicht identisch war.
  • Es gibt kein einheitliches geografisches Muster bei der Verwendung derselben oder einer ähnlichen Verpackung für Produkte mit unterschiedlicher Zusammensetzung. Darüber hinaus bedeuten Unterschiede in der Zusammensetzung der geprüften Produkte nicht zwangsläufig einen Unterschied in der Produktqualität.

Hintergrund

Nach den Rechtsvorschriften der EU könnte die mitgliedstaatenübergreifend gleiche Vermarktung von Waren, die sich in ihrer Zusammensetzung oder ihren Eigenschaften ohne legitime und objektive Gründe wesentlich voneinander unterscheiden, für Verbraucher irreführend sein und als unlauter und rechtswidrig gelten.

ANZEIGE

Gerade, wenn es um Lebensmittel geht, liegt die Messlatte für Verpackungen besonders hoch. Diese müssen ihren wertvollen Inhalt sowohl schützen als auch möglichst verlockend wirken. Sehen Sie auf der FachPack innovative Lösungen von innovativen Ausstellern. Mehr Informationen finden Sie hier

In der von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission durchgeführten Studie wird die Marktlage in den 19 teilnehmenden Mitgliedstaaten (im Erhebungszeitraum November bis Dezember 2018) beschrieben. Mit der Testreihe reagiert die Europäische Kommission auf Bedenken in Bezug auf Lebensmittel von zweierlei Qualität. Die Auswahl der Produkte erfolgte auf der Grundlage von Vorschlägen der Mitgliedstaaten, nachdem bei Verbraucherschutzbehörden und -verbänden Beschwerden eingegangen waren. An der Erhebung waren die folgenden Mitgliedstaaten beteiligt: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, die Niederlande, Polen, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, sagte: „Im europäischen Binnenmarkt wird es nicht zweierlei Standards geben. Mit den neuen Vorschriften, die Doppelstandards bei der Qualität unter Strafe stellen und die Verbraucherschutzbehörden stärken, verfügen wir über die erforderlichen Instrumente, um diesen Missstand abzustellen. Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher werden uneingeschränkt darauf vertrauen können, dass der Packungsinhalt des von ihnen gekauften Produkts den Angaben auf der Packung genau entspricht.“