So viel kostet die Sonderabgabe für Einwegprodukte aus Kunststoff

Für Müll aus Einwegkunststoff ist kürzlich eine Sonderabgabe beschlossen worden, damit die Kommunen bei den Sammlungs- und Reinigungskosten von Verpackungsmüll entlastet werden. Nun hat die Bundesregierung sich zu deren Höhe geäußert.

Die Hersteller von Produkten aus Einwegkunststoff sollen sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Die Ampel-Fraktionen von SPD, FDP und Grüne votierten im Februar 2023 für den Gesetzentwurf, die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Linke stimmten dagegen. Die so genannte Plastikabgabe muss allerdings noch den Bundesrat passieren.

Ab 2025 sollen Hersteller von Einwegprodukten aus Kunststoff Geld an einen Fonds zahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Laut Bundesumweltministerium wären dies insgesamt 450 Millionen Euro pro Jahr. Die Kommunen, die bisher die Finanzierung der Abfallbeseitigung übernommen haben, sollen Mittel aus dem Fonds abschöpfen können. Die Höhe der Abgaben soll abhängig von der erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder der verkauften Menge an Einwegkunststoffprodukten sein. Zu den betroffenen Produkten gehören zum Beispiel Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter aus Kunststoff und Luftballons.

Die in der Verordnung vorgesehenen Abgabesätze sind im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des Umweltbundesamtes ermittelt worden und bilden die Kosten ab, die durch das jeweilige Einwegkunststoffprodukt im öffentlichen Raum verursacht werden, erklärt das Bundesumweltministerium. Es hat sich nun zu der Höhe der Abgabe geäußert. So werden zum Beispiel je Kilogramm in Verkehr gebrachte Tabakfilter künftig 8,945 Euro fällig, der Abgabesatz für To-Go-Getränkebecher liegt bei 1,231 Euro je Kilogramm und für To-Go-Lebensmittbehälter bei 0,117 Euro je Kilogramm.

Während Kritik aus der Wirtschaft kommt, fordern Umweltverbänden weitere Maßnahmen. Dem Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) geht die Regelung ebenfalls nicht weit genug. „Zukünftig sollten auch Kaugummis, Pizzakartons oder Aluschalen in die Herstellerfinanzierung von kommunalen Reinigungsleistungen aufgenommen werden“, sagte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

„Die neue Abgabe auf Einweg-Kunststoff-Verpackungen für To-Go-Lebensmittel und Getränke sowie Tragetaschen ist alles andere als zielführend“,  erklärte Kim Cheng, Geschäftsführerin des Deutschen Verpackungsinstituts (dvi). Die Sonderabgabe führt nach dvi-Ansicht „zu einer Doppelabgabe, weil die Inverkehrbringer der betroffenen Verpackungen ohnehin Lizenzentgelte für die Sammlung und Entsorgung ihrer Verpackung bezahlen.“

von Anna Ntemiris

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