Verpackungsgesetz vor Novelle

Vom Bundeskabinett inzwischen beschlossen, entscheiden nun Bundestag und Bundesrat über neue Vorgaben für Verpackungen in Deutschland. Zu den geplanten Änderungen gehört die Stärkung von Mehrweg bei To-go-Verpackungen sowie eine Erweiterung der Einwegpfandpflicht.

Am 20.01.2021 vom Bundeskabinett beschlossen, entscheiden nun Bundestag und Bundesrat über den Entwurf neuer Regelungen für Verpackungen in Deutschland. Dem Entwurf nach soll Mehrweg erheblich gestärkt werden: Werden Lebensmittel zum Sofortverzehr in Einwegkunststoffverpackungen oder Getränke in To-go-Bechern angeboten, soll es ab 2023 jeweils auch eine Mehrweg-Alternative geben. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern und maximal fünf Mitarbeitern sollen diese Pflicht auch erfüllen können, indem sie Verbrauchern anbieten, die Waren in privaten Mehrwegbehältern abzufüllen. Beim Vertrieb über Verkaufsautomaten kann das ebenso eine Alternative sein.

Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, die Einwegpfandpflicht auf nahezu sämtliche Einweggetränkeflaschen aus PET und auf sämtliche Aluminiumdosen zu erweitern. Die meisten bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für bestimmte Getränkesorten sollen damit für diese beiden Verpackungsarten wegfallen. Nur für bestimmte medizinische Produkte bleibt die bisherige Ausnahme für Kunststoffflaschen bestehen. Die Erweiterung der Pfandpflicht auf Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen soll Anfang 2022 in Kraft treten. Für mit Milch oder Milcherzeugnissen befüllte Einwegkunststoffgetränkeflaschen soll die Pfandpflichterweiterung erst ab dem 1. Januar 2024 gelten.

Außerdem soll ab 2025 für die Herstellung von PET-Einwegflaschen und ab dem Jahr 2030 für sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen erstmals der Einsatz einer bestimmten Menge recycelten Kunststoffs vorgeschrieben werden: Ab 2025 soll die Einsatzquote zunächst 25 Prozent betragen, ab 2030 dann 30 Prozent.

Verbraucher wünschen sich nachhaltige Verpackung

Die Regelungen dürften bei vielen Verbrauchern gut ankommen. Nach einer aktuellen Umfrage des WWF und des Deutschen Verpackungsinstituts (dvi) wünschen sich jedenfalls über drei Viertel der Befragten eine nachhaltige Verpackung (78,5 Prozent). An erster Stelle in der Verbrauchergunst stehen der Umfrage zufolge aber recyclingfähige Einweg-Behälter zur Entsorgung über das Duale System (51,5 Prozent). Auf Platz zwei und drei folgen private Behälter (31,6 Prozent) sowie Pfandbehälter der Gaststätten (24 Prozent).

Darüber hinaus ist der Umfrage zufolge während der Corona-Pandemie die allgemeine Pfandbereitschaft in der Bevölkerung gestiegen. Im Vergleich zu einer Umfrage aus dem Februar 2020 wuchs der Anteil an Befragten, die grundsätzlich auch weitere Verpackungen gegen Pfand zurückzugeben würden, noch einmal um fünf Prozent auf 85 Prozent. Am ehesten kommt für die Bereitwilligen ein weiteres Pfandsystem für alle Einweg-Getränkeflaschen und -dosen infrage (72,6 Prozent). Rund 40 Prozent können sich ein Pfandsystem auch für Hygiene- und Körperpflegeprodukte (40,2 Prozent) sowie Wasch- und Reinigungsmittel (39,2 Prozent) vorstellen.

„Natürlich wünschen wir uns, dass bei Liefer-Angeboten noch häufiger nach Mehrweg- anstatt recyclingfähigen Einweg-Behältern gegriffen wird“, kommentiert Dr. Martin Bethke, Geschäftsleitung Märkte & Unternehmen bei WWF Deutschland, die Ergebnisse. Diese müssten dann natürlich auch tatsächlich zurückgegeben und häufig wiederverwendet werden. „Denn nur dann sind sie wirklich nachhaltiger.“

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