Warnhinweis für Einwegkunststoff

Viele Einwegkunststoffprodukte werden ab Juli 2021 in der EU verboten sein. Einige weitere, die derzeit nicht verboten werden können, sollen künftig ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt. So hat es das Bundeskabinett in Deutschland nun beschlossen.

Das Bundeskabinett hat eine Kennzeichnungsverordnung für Einwegkunststoffe verabschiedet. Gemäß dieser sollen ab 3. Juli 2021 Warnhinweise deutlich erkennbar in das Layout der Verpackungen von kunststoffhaltigen Produkten integriert sein. Hersteller kunststoffhaltiger Artikel dürfen ab Juli keine ungekennzeichneten Produkte mehr in Verkehr bringen. Die Kennzeichnung besteht aus einem Piktogramm und einem Text zur Kennzeichnung der jeweiligen Produktkategorie. Nach dem Beschluss im Kabinett muss die Verordnung noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Die Regelungen sollen dann am 3. Juli 2021 gemeinsam mit dem Einwegplastikverbot europaweit in Kraft treten.

„Wir wollen achtloses Wegwerfen von Verpackungen und Artikeln aus Plastik verhindern“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Denn gerade Wegwerfprodukte landen viel zu oft in der Natur oder in der Kanalisation. Diese Wegwerfmentalität muss aufhören.“ Viele Verbraucher wüssten oft gar nicht, dass in manchen Produkten Plastik enthalten ist. „Darüber klären wir mit den neuen Warnhinweisen auf und zeigen, welche Umweltschäden unsachgemäße Entsorgung anrichtet.“

Auch Einweggetränkebecher betroffen

Den Anfang machen Hygieneprodukte wie Binden, Tampons, Tampon-Applikatoren und Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern oder kunststoffhaltige Filter zur Verwendung in Tabakprodukten sowie Einweggetränkegetränkebecher. Diese Produkte zählen zu den problematischsten Abfällen, die besonders häufig die Strände der Europäischen Union verschmutzen, heißt es aus dem Bundesumweltministerium. Weitere Produkte könnten später in die Verordnung aufgenommen werden. Ein EU-weites Verbot kommt für diese Produkte bislang allerdings nicht in Frage, weil es für sie derzeit keine ökologisch sinnvolleren Alternativen gibt.

Bis 3. Juli 2022 gilt für die Hersteller eine Übergangsfrist, in der sie vorrübergehend an ihren Produkten nicht ablösbare Aufkleber anbringen können. So können bereits hergestellte, aber noch nicht vom Hersteller abgegebene Produkte gekennzeichnet werden. Ein Abverkauf nicht gekennzeichneter Produkte durch die Händler bleibt auch nach dem Termin möglich. Damit soll verhindert werden, dass gebrauchstaugliche Ware vernichtet werden muss. Da die Produkte EU-weit zu kennzeichnen sind und der Import von ungekennzeichneten Produkten aus Nicht-EU-Ländern künftig verboten ist, werde sichergestellt, dass nicht gekennzeichnete Produkte nach und nach vom Markt verschwinden.

Deckel und Behälter fest zu verbinden

Darüber hinaus legt die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung fest, dass Verschlüsse und Deckel von Getränkebehältern aus Kunststoff ab dem 3. Juli 2024 fest mit dem Getränkebehälter verbunden sein müssen. Diese neue Regel soll verhindern, dass die abgetrennten Verschlüsse und Deckel in der Umwelt landen.

Die neue Kennzeichnungsverordnung ergänzt die Einwegkunststoffverbotsverordnung, mit der in Deutschland die europäische Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird. Dieser gemäß, gilt in Europa ab 3. Juli 2021 ein Verbot von Einwegplastik bei Wattestäbchen (ohne Medizinprodukte), Besteck, Tellern, Trinkhalmen (ohne Medizinprodukte), Rührstäbchen, Luftballonstäben, To-Go-Lebensmittelbehältern aus expandiertem Polystyrol (EPS), Getränkebechern und -behältern aus expandiertem Polystyrol (EPS) sowie allen Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff.