Leitlinie des BMEL präzisiert, wer systemrelevant ist

Mit Veröffentlichung einer Leitlinie hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ausführungen des Ernährungsicherstellungs- und -vorsorgegesetzes (ESVG) ergänzt. Demnach sind auch Unternehmen der Verpackungsbranche im Kontext der Ernährungssicherstellung relevant und zählen damit zur Kritischen Infrastruktur (KRITIS) Ernährung.

Die Leitlinie ergänzt das Ernährungsicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG), das sich in seinen Begriffsbestimmungen von „Herstellen“ und „Behandeln“ explizit auf das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) bezieht. Dieses zählt zum „Behandeln“ unter anderem auch das Um- und Abfüllen, Verpacken, Lagern und Befördern von Lebens- und Futtermitteln.

Zur KRITIS Ernährung gehören in erster Linie Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von unter anderem Lebens- und Futtermitteln zusammenhängende Tätigkeit ausüben (Ernährungsunternehmen). Darüber hinaus gehören zur KRITIS Ernährung auch all jene Unternehmen, die wichtige Betriebsmittel für Ernährungsunternehmen herstellen, liefern, reparieren oder warten.

Dazu zählt das BMEL in seiner Leitlinie unter anderem Unternehmen des Groß- und Einzelhandels und der Herstellung sowie Be- und Verarbeitung und damit auch

  • Betriebe zur Verpackung, Abfertigung und Lagerung von Lebensmitteln oder Futtermitteln,
  • Betriebe zur Herstellung von Verpackungen und Verpackungsmaterial für Erzeugnisse,
  • Betriebe zur Herstellung, Wartung und Reparatur von Maschinen und Geräten einschließlich IT-Laboratorien und Prüfeinrichtungen zur Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen und
  • Zulieferbetriebe und Logistikdienstleister der vorgenannten Unternehmen.

Am 20. März hatte der Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) einen von 13 weiteren Verbänden unterzeichneten Brief mit Forderungen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit an die Bundesregierung geschickt. Eine der zentralen Forderungen lautete, „Transport- und Verkaufsverpackungen (aus Papier/Karton und Kunststoff) und deren Rohmaterialien und Vorprodukte für Lebensmittel und pharmazeutische Produkte“ als „integrale Bestandteile und systemrelevante Produkte im Zusammenhang von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ zu klassifizieren.

Parallel hierzu hatte sich unter anderem auch der Verband Metallverpackungen dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung und die Bundesländer die Hersteller von Verpackungen, Verschlüssen und deren Zulieferindustrien der „kritischen Infrastruktur“ zuordnen. Dies entspreche auch der Erwartungshaltung und Forderung der Kunden der Verpackungsindustrie.

Als Teil der Kritischen Infrastruktur sind die Unternehmen gehalten, das betriebliche Krisenmanagement entsprechend anzupassen. Hierzu hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Handlungsempfehlungen herausgegeben, die insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen beim Krisenmanagement und im Betrieblichen Kontinuitätsmanagement in der aktuellen Lage unterstützen sollen. Ziel bleibt die bestmögliche Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Unternehmen und der Infrastrukturen. Mittels einer 9-Punkte-Checkliste kann das betriebliche Krisenmanagement schnell überprüft werden.

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