Zentrale Stelle Verpackungsregister als Bundesbehörde anerkannt

Beim 2. Deutschen Verpackungsrechtstag der dfv Mediengruppe in Frankfurt am Main ging es auch um das Verpackungsgesetz und aktuelle Rechtsprechungen.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) kann sich über Arbeit nicht beschweren. Die Novellierung enthielt eine Vielzahl neuer Aufgaben für die ZSVR sowie Änderungen bei Registrierung und Datenmeldung, die weitgehende Umbauarbeiten in LUCID und die umfassende Überarbeitung von Texten (Webseite, Mustertexte) erforderten. Martin Kardetzky, Leitung Recht und Entsorgung, bei der ZSVR, berichtete beim 2. Deutschen Verpackungsrechtstag in Frankfurt am Main über den Stand der Registrierungen und aktuelle Rechtsprechungen. Der Kongress wurde veranstaltet von der Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht sowie dem packREPORT, beides Fachmedien der dfv Mediengruppe.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister wurde zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes gegründet, das im Frühjahr 2017 beschlossen wurde. Die ZSVR mit Sitz in Osnabrück soll seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 als Behörde für mehr Transparenz und Kontrolle im Markt des Verpackungsrecyclings sorgen. Dazu führt sie ein Verpackungsregister aller gesetzlich verpflichteten Unternehmen aus Industrie und Handel, gleicht Mengen von Herstellern und Systemen ab und sorgt mit Standards für mehr recyclinggerechtes Design bei Verpackungen. Sie nimmt wesentliche Aufgaben der Marktüberwachung sowohl im Hinblick auf die Pflichten der dualen Systeme und Branchenlösungen, als auch die Pflichten der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen wahr. Die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen werden in einem Verpackungsregister geführt. Im vergangenen Jahr trat eine weitere Stufe der neuen Regelungen in Kraft. Die Novelle des Verpackungsgesetzes erweiterte den Kreis der registrierungspflichtigen Inverkehrbringer von Verpackungen. Die Registrierungspflicht gilt seit Juli 2022 für alle Arten von Verpackungen. Online-Marktplätze dürfen keine Waren von Herstellern mehr zulassen, die ihre Verpackungen nicht zuvor an einem System beteiligt haben.

„Die erweiterte Herstellerregistrierung hat mit derzeit rund 682.000 Registrierungen die Erwartungen übertroffen“, sagte Kardetzky. Im Jahr 2022 haben sich mit 416.000 mehr Unternehmen registriert als in den Vorjahren zusammen. Im Januar 2023 kamen noch einmal 17.000 Registrierungen hinzu, berichtete der Experte. Die Novelle des Verpackungsgesetzes habe zu dieser signifikanten Zunahme geführt. „Dazu haben insbesondere die Kontrollen der Marktplätze und Aufklärungskampagnen über die
verschiedensten Kommunikationskanäle einen wichtigen Beitrag geleistet.“ Auch aus dem Ausland gab es viele Registrierungen, es gab zweistellige prozentuale Steigerungsraten der Registrierungen aus aller Welt – allen voran aus China, Großbritannien und den USA.

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts

Kardetzky konnte den Fachbesuchern aus Recht und Wirtschaft einen aktuellen Gerichtsbeschluss vorstellen, der aus seiner Sicht richtig war. Hintergrund ist die rechtliche Frage, ob die ZVSR eine Bundesbehörde ist und für alle Klagen gegen das ZVSR das Gericht in Osnabrück zuständig ist, da die ZVSR ihren Sitz dort hat. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte vier anhängige Klagen im Zusammenhang mit dem Verpackungsgesetz gegen die ZSVR an die am Sitz der Kläger örtlich zuständigen Verwaltungsgerichte verwiesen. Eines dieser vier Verwaltungsgerichte, das VG Stuttgart, hatte zur Klärung der Zuständigkeitsfrage das Bundesverwaltungsgericht angerufen. Dieses hat nun entschieden, dass das VG Osnabrück das zuständige Gericht für Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte der ZSVR ist. „Ein wichtiges Signal für die gleichmäßige Anwendung des Verpackungsgesetzes und eine einheitliche Rechtsprechung bei verpackungsrechtlichen Verfahren“, so Kardetzky. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde zudem anerkannt, dass die ZSVR eine Bundesbehörde im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung mit bundesweiten, im Verpackungsgesetz umschriebenen Befugnissen ist.

Auch Dr. Markus W. Pauly, Rechtsanwalt der Kanzlei PAULY Rechtsanwälte, ein weiterer Referent des Fachkongresses, begrüßte den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts. „Das ist eine pragmatische Lösung.“ Wären die jeweiligen Gerichte aus den Städten der Kläger zuständige, hätte dies zu einer Zersplitterung der Rechtsprechung geführt, so Pauly. Das wäre in niemandes Interesse gewesen, sagte er weiter.

von Anna Ntemiris