Guter Start des Verpackungsregisters

Mit dem Verpackungsgesetz startete die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Sie sorgt für mehr Transparenz bei der Entsorgungsfinanzierung und beim Verpackungseinsatz.

Seit dem 1. Januar gelten für die Verpackungsentsorgung in Deutschland weitreichende neue Regeln. Zum einen sollen deutlich mehr Verpackungen recycelt werden. Zum anderen sollen alle gewerbsmäßig handelnden Unternehmen – von Konzernen bis zum kleinen Einzelhändler –, die Verpackungen erstmals befüllen und in Verkehr bringen, auch für deren Sammlung und Recycling bezahlen.

Weniger und besser recycelbare Verpackungen

Die Idee dahinter formulierte Bundesumweltministerin Svenja Schulze so: „Wir wollen, dass die Wirtschaft umfassend darüber nachdenkt, welche Verpackungen wirklich notwendig sind und welche Materialien umweltschonend zum Einsatz kommen. Das funktioniert besonders gut, wenn umweltschädliches Verhalten teurer und umweltfreundliches Verhalten belohnt wird. Da setzt das Verpackungsgesetz an. Weniger Verpackungen, diese aber besser recycelbar – das ist das Ziel.“

Zwar galt in Deutschland bereits seit 1993 die Produktverantwortung für Verpackungen, also die Pflicht, die Entsorgung und das Recycling selbst in Verkehr gebrachter Verpackungen zu finanzieren, doch zahlreiche Unternehmen kamen dieser Pflicht wegen mangelnder behördlicher Kontrollmöglichkeiten nicht nach.

Kaum noch Chancen für bisherige „Pflichtverweigerer“

Doch zum 1. Januar hat sich die Situation deutlich verändert: Seither müssen sich alle betroffenen Unternehmen, ob groß oder klein, mit ihren Stammdaten und den durch sie vertriebenen Markennamen im neunen Verpackungsregister LUCID registrieren. Zudem sind in dieses Onlineregister mindestens einmal pro Jahr Meldungen zu den jährlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen abzugeben.

Wer sich nicht an diese gesetzlichen Vorgaben hält, dem drohen Sanktionen. Wer unter den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes fällt und seinen Pflichten nicht nachkommt, für den gilt ein automatisches Vertriebsverbot seiner Waren. Dieses gilt über alle Vertriebsstufen bis zur Letztvertreiberstufe einer Ware, beispielsweise einen Kiosk. Unterstützend können empfindliche Bußgelder verhängt werden.

Eine Behörde als  Überwachungsinstanz

Überwacht wird die Einhaltung dieser Pflichten von der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) in Osnabrück. Die Stiftungsbehörde führt die verpflichteten Unternehmen in einem öffentlichen, auch für Verbraucher einsehbaren Register, erfasst  die Meldungen der registrierten Unternehmen zu den Verpackungsmengen und der dualen Systeme und gleicht diese ab. Möglich wird das erstmals dadurch, dass neben den Unternehmen künftig ebenso die dualen Systeme die Verpackungsmengen im Kontext der zu jedem Vertrag vorliegenden Registrierungsnummer an das Verpackungsregister LUCID melden müssen.

Für die Registrierung unter https://lucid.verpackungsregister.org und die Durchführung der Meldungen zu den Verpackungsmengen ist dabei jeder Verpflichtete selbst verantwortlich. Eine Delegierung der Pflichtenerfüllung an Dritte ist nicht möglich. Auf der Webseite der ZSVR, www.verpackungsregister.org finden sich zahlreiche Informationen zum Verpackungsgesetz sowie rund um alle Änderungen, die neuen Pflichten und Fristen.

Ein Katalog zur Identifizierung meldepflichtiger Verpackungen

Dazu zählt unter anderem ein (umfangreicher, gleichwohl noch nicht vollständiger) Katalog, der bei der Einstufung, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist oder nicht, rechtssicher helfen soll. Da die ZSVR jedoch selbst keine Rechtsberatung durchführen darf, sind grundsätzliche Fragen zur Systembeteiligungspflicht in Zweifelsfällen mit Systembetreibern, Beratern, Sachverständigen, Prüfern oder anderen in Frage kommenden Wirtschaftsakteuren vorzunehmen. Das Registrierungsverfahren selbst wurde laut ZSVR „schlank ausgestaltet und nimmt circa 10 bis 15 Minuten in Anspruch“.

Bis zum 25. Januar 2019 hatten sich bereits 150.000 Unternehmen  im Verpackungsregister LUCID registriert. „Damit sind 90.000 Unternehmen mehr registriert, als dies bisher bei den dualen Systemen der Fall war. Das ist ein guter Start“, sagt Gunda Rachut, Vorständin der Stiftungsbehörde.

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